Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie selbstständig oder Angestellter bzw. Arbeiter mit einem Einkommen von mindestens 47.250,-- € brutto jährlich und ziehen Sie einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung in Betracht?Hier können Sie sich über die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung informieren.
Chefarztbehandlung und Ein-Bettzimmer bei stationärem Krankenhausaufenthalt
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden Sie in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert, in einem Mehrbettzimmer untergebracht und müssen 10,-- € täglich (maximal 280,-- €) zuzahlen. Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie freie Krankenhauswahl und können Chefarztbehandlung sowie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
Die private Krankenversicherung erstattet Heilbehandlungen und Sehhilfen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen zehn Prozent der Kosten für Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen zuzüglich 10,-- € je Verordnung selbst bezahlen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung erhalten alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen ohne Zuzahlung.
Brillengestelle werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr erstattet, Kontaktlinsen nur in seltenen Ausnahmefällen. Brillengläser erstattet die gesetzliche Kasse nur in einfacher Ausführung und bei Änderung der Sehstärke von mindestens 0,5 Dioptrien. Die private Krankenversicherung erstattet auch hochwertige Brillengläser (Superentspiegelung, Tönung, Kunststoffgläser) und Kontaktlinsen. An Brillengestellten beteiligt sich die private Krankenversicherung je nach Leistungsumfang mit bis zu 250,-- €.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen
Während der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse vom Einkommen abhängt, ist die Mitgliedschaft bei der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig und wird nach Eintrittsalter, Leistungsumfang, Geschlecht und eventuellen Vorerkrankungen berechnet. Beitragsrückerstattungen gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Die private Krankenversicherung erstattet bei Leistungsfreiheit Beiträge in Höhe zwischen einem und drei Monatsbeiträgen.
Informieren Sie sich vor dem Wechsel bei einem unabhängigen und kompetenten Berater Wenn Sie über einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nachdenken, sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen. Als unabhängiges Unternehmen stellen wir für Sie aus allen möglichen Versicherungen das beste Angebot zusammen, das auf Ihre ganz persönlichen Wünsche zugeschnitten ist. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.